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   BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60   

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https://dejure.org/1960,4512
BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60 (https://dejure.org/1960,4512)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1960 - 1 StR 553/60 (https://dejure.org/1960,4512)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60 (https://dejure.org/1960,4512)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Entführung einer Minderjährigen und wegen tätlicher Beleidigung

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Außerdem müßte sich die Einwilligung Heidemaries, an die der Angeklagte geglaubt haben will, nicht nur auf die Entführung als solche, sondern auch auf deren Zweck, d.h. die Begehung von Unzuchtshandlungen bezogen haben (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51] [unter 2]).

    Es könnte Entführung sowohl durch List (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51] [unter 2]) als auch durch Gewalt (mittels Weiterfahrens unter erhöhter Geschwindigkeit; S. 3/4 UA) in Betracht kommen (vgl. auch BGHSt 12, 28 ff [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] zum Begriff der Unzucht im Sinne des § 236 StGB).

  • BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Der Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in seinem Urteil vom 24. Juli 1958 - 1 StR 256/58 - (BGHSt 12, 28 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58]) ohne weitere Begründung Tateinheit zwischen Entführung (§ 236 StGB) und Nötigung zur Unzucht angenommen.

    Es könnte Entführung sowohl durch List (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51] [unter 2]) als auch durch Gewalt (mittels Weiterfahrens unter erhöhter Geschwindigkeit; S. 3/4 UA) in Betracht kommen (vgl. auch BGHSt 12, 28 ff [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] zum Begriff der Unzucht im Sinne des § 236 StGB).

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Die Zuziehung eines Sachverständigen mit besonderen psychologischen Kenntnissen ist auch bei der Beurteilung jugendlicher Zeugen nur dann geboten, wenn der Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild seiner Altersgruppe hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist (BGHSt 2, 164 ff [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 8, 130, 131) [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55].
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Die Zuziehung eines Sachverständigen mit besonderen psychologischen Kenntnissen ist auch bei der Beurteilung jugendlicher Zeugen nur dann geboten, wenn der Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild seiner Altersgruppe hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist (BGHSt 2, 164 ff [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 8, 130, 131) [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55].
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Diese Entschließung des Tatrichters hält sich im Rahmen des § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO (vgl. auch BGHSt 3, 52, 53) [BGH 13.06.1952 - 2 StR 259/52].
  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Die Entscheidung BGHSt 10, 376, 378 [BGH 13.09.1957 - 1 StR 269/57] betraf einen besonders gestalteten Sachverhalt.
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Die Ausführungshandlungen - und das ist das Entscheidende - deckten sich in keinem Punkt (vgl. BGHSt 3, 289, 295 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; BGH LM Nr. 8 zu § 177 StGB; LK, Anm. VII zu § 236 StGB).
  • RG, 27.04.1893 - 754/93

    1. Was ist unter "Entziehung" im Sinne des § 235 St.G.B.'s zu verstehen? 2. Unter

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60
    Wann aber von einem Entziehen im Sinne des § 235 StGB gesprochen werden kann, ist im wesentlichen Tatfrage (RGSt 24, 133, 137/138; RG JW 1935, 3108 Nr. 18).
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Welche Zeitdauer hierfür notwendig ist, ist im wesentlichen Tatfrage und vom Tatrichter unter Berücksichtung aller Umstände des Einzelfalles und des Zweckes der Strafvorschrift zu entscheiden (RG JW 1955, 3108 Nr. 18; BGHSt 10, 376, 378 [BGH 13.09.1957 - 1 StR 269/57]; BGH 1 StR 553/60 vom 20. Dezember 1960).

    Dieses Mittel kann gegen die Eltern, gegen dritte Personen oder auch gegen den Minderjährigen selbst eingesetzt werden (RGSt 15, 340, 342; BGH 1 StR 553/60 vom 20. Dezember 1960).

  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83

    Ausgestaltung der Entführung wider Willen als zweiaktiges Delikt - Ausschluss

    Die Rechtsprechung (BGHSt 1, 199, 201; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60) hat zu § 236 StGB a.F. in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (Hruschka JZ 1967, 596 [BGH 31.01.1967 - 5 StR 659/66] m. zahlr. Nachw.) die Ansicht vertreten, die Einwilligung des Opfers lasse den Tatbestand nur entfallen, wenn sie sich nicht allein auf die Ortsveränderung, sondern auch auf den sexuellen Zweck erstreckt.
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 227/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Damit ist das Tatbestandsmerkmal der Entführung wider Willen dargetan, nämlich das Fortführen vom bisherigen an einen anderen Aufenthaltsort (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51]; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60).

    Diese Ortsveränderung geschah gegen den Willen Annemarie St.s schon deshalb, weil sie von Anfang an nicht in den Zweck einwilligte, den der Angeklagte mit der Entführung verfolgte (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60).

  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 516/70

    Auslegung des Merkmals "entziehen" unter dem Aspekt der an die Ausübung des

    Allerdings muß, wenn die Entziehung nur kürzere Zeit angehalten hat, der Vorsatz sorgfältig geprüft werden (1 StR 553/60 vom 20. Dezember 1960).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 639/66

    Anforderungen an das Vorliegen des Begriffs der Entführung - Voraussetzungen für

    Entscheidend ist also, daß die Frau durch die Veränderung ihres Aufenthaltsorts der Gewalt des Täters ausgeliefert wird; durch die Herausnahme aus der bisherigen Umgebung muß die Möglichkeit der Frau, sich dem Einfluß des Entführers zu entziehen, entscheidend beeinträchtigt werden (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51]; BGH GA 1965, 183; BGH Urteil vom 10. Oktober 1956 - 2 StR 431/56 - Urteil vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 553/60 - Urteil vom 1. Dezember 1965 - 2 StR 464/65 -).
  • BGH, 28.01.1964 - 1 StR 517/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Entführung - Anforderungen an die

    Die Entführung durch Gewalt konnte in dem Weiterfahren entgegen dem zum Ausdruck gebrachten Willen Evelines gefunden werden (BGH Urt. v. 20. Dezember 1960, 1 StR 553/60, S. 3 und v. 11. Juli 1961, 1 StR 243/61, S. 4, im Anschluß an BGHSt 1, 199, 202).
  • BGH, 14.05.1968 - 5 StR 164/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die

    Schließlich setzt § 235 Abs. 1 StGB auch nicht voraus, daß die List gerade gegenüber den Erziehungsberechtigten (also hier den Eltern) angewandt wird; die Einsetzung dieses Mittels gegen Dritte genügt (BGH 1 StR 553/60 vom 20.12.1960).
  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 243/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die weitergehende Revision des Angeklagten wurde verworfen (1 StR 553/60).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 223/61

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat Anspruch darauf, daß das Recht gegen ihn richtig angewendet wird ( BGH 1 StR 553/60 vom 20. Dezember 1960, S. 6).
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